Der Verein
gegründet am 4. Mai 2017

Das Vereinsziel

Auszug aus der Satzung und Download

  • Zweck des Fördervereins Kulturhaus Klosterkirche ist der Denkmalschutz und die Denkmalpflege i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO. Hierzu zählt auch die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung dieser Aufgaben.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden denkmalgeschützten Klosterkirche, Pfullingen;
  • die Unterhaltung der Klosterkirche, Pfullingen;
  • Information und Aufklärung sowie Förderung des Interesses der Bevölkerung der Stadt Pfullingen und aller sonstigen interessierten Kreise für diesen Zweck;
  • die Beschaffung von Finanzierungsmitteln für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege durch Spenden, Beiträge sowie durch Veranstaltungen.
  • Daneben kann der Förderverein auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Sinne des § 58 Nr. 1 AO vornehmen.

Das Kulturhaus Klosterkirche Pfullingen

  • ein Ort des Geistes und neuer Ideen seit hunderten von Jahren
  • ein Ort für große und kleine Kunst
  • ein Ort für alte Musik
  • ein Ort für junge Kultur
  • ein Ort für Geselligkeit und Diskurs
  • ein Ort für Feste und Feiern

Es ist klar: Das schaffen wir nicht alleine!

Dafür brauchen wir Sie, dafür brauchen wir Ihr Engagement, Ihre Ideen, Ihr (Spenden-) Geld und Ihre aktive und passive Mitgliedschaft. Machen Sie mit! Werden Sie Mitglied! Gestalten Sie unseren Verein mit!